Wohnungen in Wohngebieten dürfen nur dann in Ferienwohnungen umgewidmed werden, wenn eine Nutzungsänderung nach der BauNVO vorliegt. Das ist in den meisten Fällen nichgt der Fall. Die Politik geht über diese rechtswidrige Nutzung seit Jahren, trotz Kenntnis, hinweg. 

 

https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2025/goldener-gockel-2025/index.html

Sehr geehrte Frau Michaela Kaniber

Gratulation und ein Dankeschön für Ihre Bemühungen die schönsten Ferienwohnungsvermieter auszuzeichnen.

Dazu wäre wohl mal auch erlaubt nachzufragen ob denn alle  mit diesem goldenen Gockel ausgezeichneten Vermieter von Ferienwohnungen auch eine genehmigte Nutzungsänderung nachweisen können.

Diese Frage ist wohl berechtigt - allerdings ist es kaum vorstellbar, dass Sooo eine Auszeichnung ohne solche Genehmigung erteilt würde, denn  in jüngster Zeit wird  in aller Munde und in der Presse  häftig kritisiert - oft zu Recht - wenn man nur die vielen Presseberichte verfolgt wo eben wie jüngst auch Münchner OB -Reiter die ständig steigende Wohnungsnot die Vermietung von Ferienwohnungen ob nun in Bayern oder an Ost -und Nordsee sollte es nach der nachgewiesenen Situation eine bessere Kontrolle stattfinden

Liebe Frau Michaela Kaniber - ich möchte in diesem Zusammenhang Sie freundlichst bitten mir zu erklären, warum denn gerade in jenen Tourismusgemeinden - ( es sind 170) in Bayern welche eine Zweitwohnungssteuer erheben, dabei stets bemüht diese ohne Not- wiederholt zu erhöhen.  Es geht hier nicht um die Schmerzgrenze sondern  auch diese Besteuerung wird gerechtfertigt und  als nötig verteidigt um die Wohnungsnot zu bekämpfen.

Hierzu ein tolles Beispiel in Oberstdorf gibt es z.B. die Vermietungsagentur "Blattner" betreut, verwaltet und vermietet gem. Auftritt Werbung über 100 Ferienwohnungen. Auf Nachfrage per Mail siehe Anhang  - keine Antwort  bzw. nur eine Aufforderung eines Anwaltes - solche Anfrage sei wohl nicht zulässig. Bestimmt auch zulässig und Ok !!

ABER  es gibt bayernweit tausende Vermietungen von Ferienwohnungen ohne eine genehmigte Nutzungsänderungen,  das Verhalten von Kommunaler Aufsicht - ob nun von der Gemeinde oder vom Bauamt im Landratsamt  - wird nur etwas unternommen wenn jemand hier Zivielrechtlich versucht bzw,   auf dem Klageweg einen Versuch starten möchte.

Die allermeisten Kommunalpolitiker samt Bürgermeister in jenen Kommune welche sich entschieden haben eine Zweitwohnungssteuer zu erheben vermieten Ferienwohnungen ohne genehmigte Nutzungsänderung - da kräht nicht mal ein Hahn dazu.

In Oberstdorf der Bürgermeister und der größte Teil der Marktgemeinderäte vermieten selbst Ferienwohnungen - auch sollte mal die Genehmigung in Frage stellen. Inzwischen hat man in Oberstdorf zum zweiten Mal eine Teilungssatzung beschlossen - die erste war rechtswidrig- wo eben jene Eigentümer von Zweitwohnungen zwar die Steuer bezahlen - aber nach Inkrafttreten der neuen Satzung ihr erworbenes Eigentum zwar noch weiter  als Zweitwohnung nutzen dürfen,  nach einem Besitzwechsel ob nun über Verkauf oder Vererbung wird eine Nutzung als Zweitwohnung nur  erlaubt  wenn nachgewiesen werden kann an mindestens 180 Tagen im Jahr ( dazu nur möglich über eine Agentur)  eine Vermietung  erfolgt.

Das ist wohl als eine erpresserische Enteignung zu betrachten, ja und die bayerische Staatsregierung hält wohl die schützende  Hand darüber - vielleicht bemühen Sie sich auch mal hier diesen Gemeinden ebenfalls eine Auszeichnung zukommen zu lassen.

Weitere Infos rund um diesen Themenkomplex  "Bayern und die Hass- und Hetzkampagne gegen die Bürger mit Zweitwohnsitz"  >>> www.buergernetzwerk-bayern.de

Ihrer Antwort sehe ich als Vorsitzender v. Freunde für Ferien in Bayern e.V.  sehr gerne entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Josef Butzmann  01762 422 5334