Die Personen mit einem zweiten Wohnsitz in der Landeshaupstadt München sind Opfer einer ausufernden Abzoche mit der Zweitwohnungssteuer. Inzwischen verlangt die Stadt München 18% der Kaltmiete als Zweitwohnungssteuer. Zusätzlich hat der BFH kürzlich entschieden,, dass die Zweitwohnungssteuer den Mietkosten zugerechnet werden muss  und nur noch im Rahmen der monatlich geltend zu machenden Miete für die Zweitwohnung i.H.v. 1.000 € als Werugkoste berücksichtigt werden kann.

D.h.: Altfall: Kaltmiete p.M. 1.000 €  + ZwSt 18% = 1.800 €           > Werbungskosten p-a. 12 x 1.000 + 1.800 = 13.800 €

       Neufall:  Werbungskosten vermindern sich p.a. um 1.800 €   > bei 35% Grenzsteuersatz ein Mehr an Steuern .p.a. von 630 €

 

Schreiben einer Betroffenen:

ZwSt-MUC-LeserBr.pdf