Noch immer verweigern Kommunen / Bürgermeister /Bürgermeisterinnen / Kämmerer u.a. Personen, trotz wiederholter Aufforderung, die Offenlegung der Daten zur Zweitwohnungsteuer auf Grundlage des Art.39 BayDSG. Es ist festzustellen, dass diese Kommunen und deren Stellvertreter gesetzwidrig handeln.

Was macht die Justiz? - ein weiterer Skandal in Bayern zum Nachteil der Bürger die sich vor Jahren, in gutem Glauben und von der Politik unterstützt (Stoiber u.a.),  einen Zweitwohnsitz in Bayern angeschafft haben.

 

DSG-Aufforderung 23.09.2023.pdf

DSG Bayern Art 39 Kommentierung 27.6.2023.pdf

Antragswiederholung DSG 6.7.2023.docx