Warum nutzen die Kommunen die Möglichkeit der Kurzarbeit im Öffentlichen Dienst nicht? - obwohl dies möglich ist. Werden hier Bevorzugungen ausgeübt? Ein Beitrag unseres Mitglieds im Sprecherrat Rainer Gottwald.

Stichpunkte:

  1. Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst enthielt bis 1994 eine Vorschrift, die Voraussetzungen zur Einführung von Kurzarbeit zu schaffen. Die Tarifpartner kamen diesem Auftrag nicht nach (Verdi, Deutscher Beamtenbund, VKA)
  2. Im aktuellen Tarifvertrag (TVÖD) wurde diese Aufforderung einfach gestrichen. Daher Weigerung, im öffentlichen Dienst Kurzarbeit durchzuführen (Grund: Nicht vorgesehen)
  3. Auf Anfrage teile das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Frau von der Leyen) 2013/14 mit, unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeit im öffentlichen Dienst durchgeführt werden kann. Tarifvereinbarung also überflüssig
  4. Den Arbeitsagenturen und den Unternehmen wurde dies nicht mitgeteilt
  5. Die aktuellen Verhandlungen zur Einführung der Kurzarbeit werden von den gleichen Gremien gemacht, die vor 25 Jahren dem Gesetzesauftrag zur Einführung nicht nachgekommen sind. Es ist   daher mit einer Verschleppungstaktik bei den Verhandlungen zu rechnen, die Corona-Krise wird ausgesessen und es ändert sich nichts.
  6. Die Wirtschaftsweisen teilen heute mit, dass auf jeden Fall 2020 mit einer Rezession zu rechnen ist
  7. Auch der Öffentliche Dienst (vor allem die Kommunen) muss Solidarität zeigen und damit Personalkosten sparen. Damit wird der Schuldenberg am Ende der Krise nicht ganz so hoch.

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 EM-Pressemitteilung-Kurzarbeit-Öffentlicher Dienst-2.pdf

 BMAS-Kurzarbeit-oeff.Dienst.pdf

Diese beiden Beiträge oben finden sie auch in unserem Beitrag vom 19.03.2020 unter Hauptordner > Unsere Pressemeldungen

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https://www.suEeddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/fuerstenfeldbruck-debatte-ueber-kurzarbeit-1.4856660

EM-RG-an-Herrn Salger-SZ.pdf

Corona-SZ-2020-03-25-Ausschnitt.pdf

Dokumente-Kurzarbeit-Kommentar-DBB-VKA.pdf

Corona-Brief-Arbeitsagentur_Weilheim-1.pdf

Corona-Brief-Buergermeister-Schanderl-2.pdf

Diese Vorgänge und Versäumnisse dürften auf ziemlich alle Kommunen zutreffen.