Die beigefügten Unterlagen von Sparkassen in Bayern, Brandenburg und Hessen gehen an den Europäischen Rechnungshof zur Information im Rahmen der EuRH-Prüfung über staatliche/kommunale Beihilfen (rechtswidrige).

Wegen des Verdachts des Wettbewerbsverstoßes bei rechtswidrigen Beihilfen gehen sämtliche Unterlagen auch an die Wettbewerbskommission der EU in Brüssel.

Anschreiben an EuRH-Kommission-2019-05-07

Beihilfe-2017-_Bayern

Beihilfe-2017_-_Brandenburg

Beihilfe-2017_-_Hessen-1.pdf

EU-Kommission-Pressemitteilung