Die beigefügten Unterlagen von Sparkassen in Bayern, Brandenburg und Hessen gehen an den Europäischen Rechnungshof zur Information im Rahmen der EuRH-Prüfung über staatliche/kommunale Beihilfen (rechtswidrige).
Wegen des Verdachts des Wettbewerbsverstoßes bei rechtswidrigen Beihilfen gehen sämtliche Unterlagen auch an die Wettbewerbskommission der EU in Brüssel.
Anschreiben an EuRH-Kommission-2019-05-07
EU-Kommission-Pressemitteilung