Lokalnachrichten
Der Tachinger Gemeinderat stimmte den Richtlinie zu – Entscheidung um WLAN-Hotspots aufgeschoben
03.03.2017
Straßenausbaubeitragssatzung auf den Weg gebracht
Taching am See – Auch die Gemeinde Taching verfügt nunmehr über eine Straßenausbaubeitragssatzung. Nachdem das Thema in den vergangenen zwei Jahren bereits mehrfach, aber jeweils ohne Beschlussfassung im Gemeinderat behandelt worden war, brachte das Kommunalgremium die Richtlinie nun in seiner jüngsten Sitzung auf den Weg.
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Schon bei der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2009 bis 2013 hatte die Rechtsaufsichtsbehörde auf den baldigen Erlass der Satzung hingewiesen. »Bisher hat die Gemeinde die Straßenausbaubeitragssatzung stets abwenden können«, vergegenwärtigte Bürgermeisterin Ursula Haas. Inzwischen sei die Kommune jedoch mehrfach nachdrücklich zur Einhaltung ermahnt worden. Ein Verzicht, so argumentierte die Kommunalaufsicht, könne nur durch eine Ausnahmesituation gerechtfertigt werden. »Entsprechende besondere Umstände, beispielsweise eine herausragende Finanzlage, liegen gemäß des Landratsamts bei der Gemeinde Taching am See jedoch nicht vor«, erörterte Geschäftsleiter Franz Röckenwagner.
Darüber hinaus sei inzwischen auch die Rechtslage eindeutig geklärt, ergänzte Kämmerer Bernhard Kraus. Das Kommunale Abgabengesetz, dessen Änderung die Gemeinde vor weiteren konkreten Schritten abwarten wollte, sieht nun vor, dass neben einer Satzung mit Einmalbeiträgen wahlweise auch eine Richtlinie mit ständig wiederkehrenden Beiträgen erlassen werden könne. »Bisher sah das System die einmalige Erhebung von Beiträgen vor. Dabei wurden die Baukosten eines Ausbaus nach Abzug des Gemeindeanteils nach den Grundstücksflächen auf die angrenzenden Grundstückseigentümer verteilt«, erklärte der gemeindliche Finanzexperte.
Wiederkehrende Erhebung zu großer Aufwand
Doch die laufend wiederkehrende Erhebung der Beiträge über mehrere Jahre sei nicht nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden, da unter anderem sämtliche Grundstücke im Gemeindegebiet erfasst werden müssten, sondern auch mit einer unsicheren Rechtslage: »Deshalb raten die kommunalen Spitzenverbände wie der Bayerische Gemeindetag von den wiederkehrenden Beiträgen ab«, erläuterte Kraus.
Der Satzungsentwurf, den Röckenwagner vorbereitet hatte und dem Gemeinderat vorstellte, sah demzufolge einen einmaligen Straßenausbaubeitrag vor. »Die rechtliche Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz, das vorschreibt, dass für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen Beiträge erhoben werden sollen. Aus dieser Vorschrift ergibt sich für die Gemeinde ein sogenanntes Beitragserhebungsgebot. Das heißt: Wir haben keinen Ermessensspielraum, ob wir die Beiträge erheben oder nicht.«
Erhoben würden die Beiträge bei der Erneuerung einer Straße nach Ablauf der Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren. Dabei sei zu unterscheiden zwischen dem laufenden Unterhalt der Straße (Leichtausbau) und der Instandsetzung. »Eine beitragsfähige Erneuerung liegt nur vor, wenn sich die Baumaßnahme auf die Trag- und Verschleißschicht einer Straße bezieht. Das ist von der Gemeinde im Einzelfall zu prüfen«, schilderte Röckenwagner. Der vorgesehene Gemeindeanteil sei so hoch wie rechtlich zulässig angesetzt worden, um die Belastung der Grundstückseigentümer möglichst gering zu halten.
Schließlich sei bei der Abrechnung der Straßenausbaubeiträge noch zu beachten, dass auch Straßenteile, die baurechtrechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind, jedoch in einem zusammenhängend bebauten Bereich liegen, abgerechnet werden dürfen. »Der Begriff 'geschlossene Ortslage' ist in diesem Fall nicht deckungsgleich mit dem verkehrsrechtlichen Begriff 'innerhalb geschlossener Ortschaften'«, betonte der Geschäftsleiter. Für erfasste landwirtschaftliche Nutzflächen bestehe indes die Möglichkeit der Stundung.
Aufgrund der eindeutigen Rechtslage stimmte der Gemeinderat dem Satzungsentwurf nach dem Muster des Bayerischen Gemeindetags ohne weiteren Diskussionsbedarf einstimmig zu.
Vertagt hat der Gemeinderat Taching am See in seiner jüngsten Sitzung die Entscheidung, im Rahmen des Programms »BayernWLAN« zwei kommunale Hotspots zu errichten. Vor einem endgültigen Votum sollen detaillierte Informationen eingeholt werden über die Reichweite des neuen WLAN-Anschlusses sowie über die momentane Internetversorgung am Strandbad Taching.
Verpflichtung, Hotspots ein Jahr lang zu betreiben
Das neu aufgelegte, staatliche Förderprogramm sieht vor, den ländlichen Raum bis zum Jahr 2020 flächendeckend mit Hotspots auszustatten. Um der Gemeinde den Entschluss zugunsten des WLAN-Netzes zu erleichtern, stellt der Freistaat in Aussicht, die Einrichtungskosten für die beiden kommunalen Internet-Stationen bis maximal 5000 Euro zu übernehmen. Im Gegenzug muss sich die Kommune allerdings verpflichten, die Hotspots mindestens ein Jahr zu betreiben.
Auch die Betriebskosten – je nach Leistung pro Station zwischen 55 und 90 Euro monatlich – sind von der Seegemeinde zu tragen. »Von der Beantragung bis zur Inbetriebnahme müssen etwa zwei Monate einkalkuliert werden«, erläuterte Geschäftsleiter Franz Röckenwagner, der das Projekt detailliert vorstellte.
Im Mittelpunkt der Debatte standen die Betriebskosten, die einigen Ratsmitgliedern doch recht hoch erschienen. Auch in der Standortfrage war man sich uneins. »Solche Hotspots werden vornehmlich von Urlaubern und ausländischen Gästen genutzt. Man baut sie gewöhnlich dort auf, wo viele Menschen zusammenkommen. Das wären bei uns die Strandbäder«, gab Michael Kaiser zu bedenken. »Am Campingplatz ist kürzlich ein Hotspot mit mehreren Sendern eingerichtet worden. Das Strandbad Taching wäre somit eigentlich abgedeckt«, erwiderte Bürgermeisterin Ursula Haas und ergänzte, dass die Gemeinde nicht verpflichtet sei, beide kommunalen Hotspots zu realisieren.
Als weitere mögliche Standorte brachte der Gemeinderat das Strandbad sowie den Dorfplatz in Tengling ins Gespräch. Trotz positiver Tendenz, sich dem staatlichen Programm »BayernWLAN« anzuschließen, will man zunächst die Internetabdeckung am Tachinger Strandbad und den Radius der neuen kommunalen Hotspots abklären. Anschließend soll das Thema in einer der nächsten Zusammenkünfte des Gemeinderats erneut behandelt werden. mia
http://www.berchtesgadener-anzeiger.de/region+lokal/landkreis-traunstein/taching-am-see_artikel,-Strassenausbaubeitragssatzung-auf-den-Weg-gebracht-_arid,321526.htmlQuelle: Traunsteiner Tagblatt