Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter,

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S. dazu den Artikel in der Mainpost v. 15.01.2015 Ausgabe Schweinfurt

Da uns die Mainpost inzwischen als einzige regionale und überregionale Zeitung die Übernahme der Artikel in die Homepage verweigert und wir auf Anfragen auf Genehmigung nicht mal mehr eine Antwort erhalten, stellen wir Ihnen den Fall in Kurzfassung dar.

Der Eigenheimerverein KOlitzheim hat in der ersten Gemeinderat-Sitzung des neuen Jahres den Antrag auf Abschaffung der Straßenausbausatzung (STRABS) gestellt. In der Diskussion äußert sich zur Begründung: die Straßenausbaubeiträge würden nicht für den Ausbau erhoben sondern für die Erneuerung und Verbesserung schon bestehender Straßen erhoben. Ein immer wiederkehrendes Argument, das auch durch Wiederholung nicht richtiger wird.

Beide Begriffe "Erneuerung" und "Verbesserung" sind unbestimmte Rechtsbgriffe also interpretierbar, auslegbar. Aus dem Artikel der Mainpost geht nicht hervor, ob die Gemeinde ihrer Unterhaltsverpflichtung in den Jahren nachgekommen ist. Ein weiteres Argument des Bürgermeisters ist der Hinweis, daß in früheren Jahren werder Erschließungs- noch Ausbaubeiträge erhoben worden seien. Zur ev. Nachholung und der Fristen besteht höchstrichterliche REchtsprechung. Das ist aber kein Argument für jetzige Ausbaubeiträge.

Das Argument, die Gemeinde sei dem Gleichsgrundsatz verpflichtet ist sicher richtig. Aber enthebt dieses Argument die Gemeinde davon, daß die ungerechte Belastung von Anliegern und NIcht-Anliegern, also allen Nutzern der Straßen, die  öffentliches Gut darstellen, gleiche Behandlung widerfährt? Nein, das ist ein Verstoß gegen Art. 3 und 14 des Grundgesetzes.Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.