Bereits vor Inkrafttreten der GrSt-Reform-Regelungen haben viele Gemeinden in allen Bundesländer schnell noch ihre GrSt-Hebesätze drastisch erhöht. Nach den bisher vorliegenden Rankingübersichten liegen die bundesweiten GrSt-Einnahmen über dem Bundesbetrag von 2023/2024 - und verstößt damit gegen das Urteil des Bundesgerichtshof.
s. Beitrag vom 28.01.2025 Urteil des BVerfG
https://www.zeit.de/news/2025-05/21/sehr-viele-kommunen-fordern-hoehere-grundsteuer-als-empfohlen