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Der § 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung wird oft nicht ausreichend beachtet. Vor der Erhebung/Erhöhung von  Steuern müssten z.B. auch die Gewinne aus der anteiligen Trägerschaft der Kommunen an den Sparkassen einverlangt werden. Daran trauen sich aber viele Kommunen nicht. Die Stadt-/Gemeinderäte im Verwaltungsrat der Sparkassen wollen ihren lukrativen Job nicht gefährden. In Düsseldorf ist der erste uns bekannte Fall erfolgreich ausgegangen. Die Stadt Düsseldorf hat von der Sparkasse 25 Mio € an Gewinnantel aus ihrer Trägerschaft erstritten. Dazu demnächst mehr auf unserer Homepage.

http://www.nordbayern.de/region/forchheim/die-grundsteuer-ist-nicht-fur-den-strassenbau-da-1.5675759