Vorlagen
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Bürgerinitiative Würzburg - Dallenberg
IG-KHS
Interessengemeinschaft der Anlieger der König-Heinrich-Strasse
Heranziehung zu Erschließungskosten für den allerersten Straßenausbau
Erschließungskosten können nach BauGB §127 ff im Verhältnis 90 % Anlieger – 10 % Kommune nur für den allerersten Straßenausbau erhoben werde,
Gem. § 242 BauGB ist eine vorhandene Straße nicht ein zweites Mal abrechenbar, sondern beitragsfrei.
Wann eine Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts eine vorhandene Straße ist, beurteilt sich nach den folgenden Kriterien:
- Die Straße muss technisch fertig gestellt sein
- Welche Teileinrichtungen hatte die Straße zu welchem Zeitpunkt?
- Welches Ortsstatut, welche Ortssatzung bzw. Polizeiverordnung galt zum Zeitpunkt des
- Welchen Ausbauzustand forderte das Vorgenannte Ortsstatut?
- Ist ein von dem vg. Ortsstatut abweichender Wille der Gemeine nachweisbar?
- Wer hat an der Straße die Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten durchgeführt?
- Wem gehört die Straßenfläche – den Anliegern oder der Kommune?
- Wann wurde die letzte Straßenfläche der Gemeinde übereignet? Unentgeltlich?
- Wann wurde die Straße gewidmet?
- Seit wann hatte die Straße Anbaubestimmung?
- Wurden von Alteigentümern Erschließungskosten bezahlt? (alte Beitragsbescheide in Archiven)
- Wurden bei Erteilung einer Baugenehmigung Erschlie0ungskosten bezahlt?
- Haben Anlieger Anbauerlaubnisverträge mit der Kommune geschlossen?
(Kanal oder Rinnen oder seitliche Gräben, Gehwege, Beleuchtung?)
Straßenbaues?
Sind überhaupt seit Erstausbau Instandsetzungsarbeiten durchgeführt worden?
Privatstraße? „Öffentliche Wege und Gewässer“? Gemeindestraße?
Wurden dabei Anliegern Sonderrechte eingeräumt?
Durch formalen Wirkungsakt oder kraft unvordenklicher Verjährung?
Gibt es alte Fluchtlinienpläne?
Wie viele Häuser gab es zu welchem Zeitpunkt? (geschlossene Ortslage – Verkehr von Haus zu Haus möglich?)
Seite 2 zum Thema Heranziehung zu Erschließungskosten für den allerersten Straßenausbau
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Fundstellen-Übersicht: Heranziehung zu Erschließungskosten
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Unterlagen zu diesen Fragen findet man an folgenden Stellen / Behörden:
Zu 1. beim Tiefbauamt in der Straßenakte + der eigenen Hausakte
Zu 2. beim Tiefbauamt s.o. ``
Zu 3. beim Rechtsamt oder im Stadtarchiv s.o.
Zu 4. im Stadtarchiv alte Gemeinde Protokollbücher
Zu 5. im Stadtarchiv alte Gemeinde Protokollbücher
Zu 6. beim Tiefbauamt in der Straßenakte
Zu 7. beim Katasteramt /Geodaten-Service alte Pläne auch im Stadtarchiv
Ggfs. Auch Eintrag „Öffentliche Wege und Gewässer“ in den eigenen Katasterunterlagen
Zu 8. beim Katasteramt
Zu 9. im Stadtarchiv / Planungsamt / Tiefbauamt alte Gemeinde Protokollbücher, Fluchtlinienpläne
Zu 10. im Stadtarchiv / beim Tiefbauamt s.o.
Zu 11 im Bauarchiv / Tiefbauamt Altakte des Vor-Eigentümers, eigene Bauakte
Notarvertrag
Zu 12 im Bauarchiv eigene Bauakte, Kaufvertrag Notar
Zu 13 im Stadtarchiv / Tiefbauamt /Katasteramt Wohnungsbücher, alte Katasterpläne, eigene Hausakte
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