Es stellt sich die Frage ob die Sparkassenaufsicht (Bezirksregierungen) ihrer Aufgabe nicht gerecht werden oder nachlässig bzw. willkürlich die rechtlichen Vorschriften hinsichtlich der fehlenden notwendigen Angaben der Sparkassen zu den erkennbaren und latenten Risiken in den Offenlegungsberichten einfach nicht überprüfen (s. Art 435 CRR = CRR steht für: Capital Requirements Regulation, die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung), eine europäische Verordnung im Rahmen von Basel III). Die gleichlautenden Antworten der Regierungsbezirke überraschen nicht - allerdings erfüllt die Sparkasse Regen die gesetzlichen Vorgaben umfänglich und vollständig.

Andere Sparkassen lassen sich von Art 435 CRR nicht beeindrucken, sie negieren dreist gesetzliche Vorschriften. Frage: warum wohl?

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EZB-Risikobenennung-2020-07-15.pdf

Formblatt-Landshut-2018.pdf

Bescheid-Reg-Nby-2020-02-24.pdf

Formular-Regen-2018.pdf