https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/ls20180410_1bvl001114.html?nn=148438

Was bedeutet eigentlich "Aufkommensneutralität" bei der Grundsteuer?

Sie bedeutet, dass eine Gemeinde nach der Reform insgesamt genauso viel Geld einnimmt wie vor der Reform der GrSt. Sie garantiert jedoch keine gleiche Steuer für jeden einzelnen Eigentümer, da sich die Belastung zwischen den Grundstücken stark verschieben kann.

Mehrere Untersuchungen zeigen, dass sich nicht jede Kommune an die Aufkommensneutralität gehalten hat. Die Hebesätze wurden dabei mit jenen verglichen, die laut Transparenzregister der Finanzministerien (falls vorliegend) zu einem aufkommensneutralen Hebesatz führen würden.

Baden-Württemberg:

"Anders als in anderen Bundesländern veröffentlichte das Finanzministerium nicht einen Wert je Kommune, sondern gab eine Spanne an, innerhalb derer sich der aufkommensneutrale Hebesatz bewegen sollte. Wegen der neuen Bemessungsgrundlage ist ein Vergleich der Hebesätze von 2025 mit denen von 2024 nicht sinnvoll. Auch kann vom Hebesatz allein nicht auf die Steuerbelastung in der Kommune geschlossen werden, da sich die Grundstückswerte und damit die Bemessungsgrundlage ganz unterschiedlich entwickelt haben. So gibt es nunmehr Hebesätze von unter 100 Prozent bis zu Hebesätzen von über 1000 Prozent"

Besonders auffallend sind die z.T. drastischen Erhöhungen der Hebesätze in Kommunen in NRW.

Viele Kommunen haben die Grundsteuerreform zur Deckung ihrer Haushaltsdefizite ausgenutzt. Der Bürger wird weiter belastet. 

Die Eierei der jetzigen Regierung hinsichtlich einer vorgeblichen Steuerreform und einer damit verbundenen Entlastung der Bürger stellt sich als Mogelpackung dar. Ein Trauerspiel mit Folgen!!!