Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer sollte durch die Reform unverändert bleiben (Aufkommensneutralität).

Dieser Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts im Urtei vom 10.04.2018  s. Beitrag vom 28.01.2025, wird er befolgt?

Viele Kommunen haben ihre Hebesätze bereits vor Wirksamkeit des Gesetzes erheblich erhöht.

Bundesweit betrug das Aufkommen der Grundsteuer im Jahr 2023 etwa 15,4 Mrd. Euro. Davon entfielen 15,0 Mrd. Euro auf die Grundsteuer B und 0,4 Mrd. Euro auf die Grundsteuer A.

Wie sieht die Entwicklung in den Ländern aus:

 

Die Einnahmen der Bundesländer für 2023 in der Übersicht:

Nordrhein-Westfalen: 4,01 Mrd. Euro
Bayern: 2,00 Mrd. Euro
Baden-Württemberg: 1,96 Mrd. Euro
Niedersachsen: 1,59 Mrd. Euro
Hessen: 1,37 Mrd. Euro
Berlin: 0,86 Mrd. Euro
Rheinland-Pfalz: 0,74 Mrd. Euro
Sachsen: 0,54 Mrd. Euro
Schleswig-Holstein: 0,50 Mrd. Euro
Hamburg: 0,50 Mrd. Euro
Brandenburg: 0,30 Mrd. Euro
Sachsen-Anhalt: 0,27 Mrd. Euro
Thüringen: 0,25 Mrd. Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 0,21 Mrd. Euro
Bremen: 0,21 Mrd. Euro
Saarland: 0,17 Mrd. Euro

Im ersten Halbjahr 2024 erzielten die Länder 8,0 Milliarden Euro, 2,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 2024 mit 7,8 Milliarden Euro aus dem Typ B. Insgesamt fielen die GrSt-Einnahmen im Zeitraum von 2013 - 2023 in einigen Bundesländern besonders hoch aus:

Aufkommenszuwächse 2013-2023:

Hessen ca. 56% - Saarland ca. 45% - Rheinland-Pfalz ca. 42% - Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt zwischen 12-13% - Bremen ca. 15% - Bayern ca. 8% - Hamburg ca. 9% - Baden-Württemberg ca. 9%

 Sobald die Zahlen für das  Jahr 2024 und das 1. Halbjahr 2025 vorliegen, werden wir diese hier veröffentlich.