Vorbemerkungen zum Ablauf der GrSt-Feststellungserklärung in Bayern mit ELSTER:

Auch wen Sie das immer wieder lesen, es geht auch ohne ELSTER, wenn Sie wie viele andere Steuerpflichtige mit ELSTER Probleme haben. Fragen Sie dann bei Ihrem Finanzamt nach den dort vorliegenden besonderen Formularvordrucken

Mit ELSTER:

1) Registrieren Sie sich erst bei ELSTER und legen Sie Ihr  Konto an. Bestätigung kommt per Post

2) Suchen Sie alle notwendigen Daten zusammen, die im Musterantrag abgefragt werden (s. unser Beitrag bei BIBN vom 29.03.2022 - Suchfunktion)

3) Überprüfe die Daten auf Aktualität

4) Rufe ELSTER mit den zugeschickten Daten auf und markieren Sie alle Formulare die Sie benötigen (nachträglich nicht möglich)

5) Füllen Sie den Hauptvordruck und den Vordruck Grundstück aus, falls notwendig die weiteren Vordrucke

6) Überprüfen Sie nochmals Ihre Eintragungen und versenden Sie Ihre Grundsteuererklärung

Viel Erfolg!

1. Flächenangaben in Bayern

     Beim bayerischen Flächenmodell geht es ausschließlich um Wohnflächen und Nutzflächen. Je mehr Flächen desto höhere Grundsteuer. Zur Wohnfläche zählen: Wohnzimmer, Küche, Esszimmer, Schlafzimmer, Bäder, Arbeitszimmer. Keller und Abstellräum, Waschküche, Heizungskeller zählen nicht dazu. Dachschrägen/Flächen über 2 m  Höhe zählen zu 100%, Dachschrägen > 1 m aber < 2m zählen zu 50%, der Rest unter 1m zählt nicht zur Fläche. Also genau messen oder aus alten Bauunterlagen/Kaufakten entnehmen. Achten Sie auf die Aufteilung der Grundstücksfläche nach Anteilen bei Mehrfamilien ETW z.B. 75/1000. Findet man i.d.R. im Kaufvertrag.

2. Verwirrspiel mit Zähler und Nenner in den Formularen

Bei den Eigentumsverhältnissen, der Flurstücksnummer und der wirtschaftlichen Einheit wir jeweils nach Zähler und Nenner gefragt - was ist zu beachten?

a) Eigentumsverhältnis: 1 Eigentümer = im Zähler eine 1, 2 Eigentümer im Zähler eine 1 im Nenner ein 2

b) Flurstücksnummer: meist besteht sie aus Zähler und Nenner z.B. 75/205, aber oft auch nur aus einer Nr, z.B. 80510 im Zähler, Nenner bleibt frei

3. Notwendige Formulare - nicht übersehen

Wenn Sie die GrSt-Erklärung über ELSTER anfertigen wollen, müssen Sie erst einmal die Formulare anwählen, die Sie benötigen. Also z.B. Alleineigentümer die Anlagen Hauptvordruck ist bereits ausgewählt und dann das Formular "Grundstück" unbedingt anhaken.

4. Wohnflächen

Zu den Wohnflächen zählen: alle Räume, die zum Wohnen genutzt werden - Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Küche, Bäder. Nicht zur Wohnfläche zählen Abstellräume, Kellerräume,  z.B. Waschküche, Heizungsraum, Vorratsraum. Wohnräume mit Dachschrägen: Deckenhöhe über 2m voll, Deckenhöhe unter 2m zu 50%, Deckenhöhe unter 1m zu 0% anzurechnen. Terrassen und Balkone müssen mit 25% der Fläche berücksichtigt werden.

5. Nutzflächen

Dazu zählen z.B. die Garagen (in Bayern bis 50 qm unberücksichtigt),den übersteigenden Betrag als Nutzfläche angeben. Dazu gehört das  Gartenhaus.