Ein höchstinteressantes Urteil aus unserer Urteile-Sammlung.

Amtlicher Leitsatz:

Die Erhebung eines Erschließungsbeitrags verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sie dem verfassungsrechtlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit widerspricht. Dies ist der Fall, wenn seit dem Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage ein so langer Zeitraum verstrichen ist, dass eine Beitragsbelastung objektiv unzumutbar ist.

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OVG_Nordrhein-Westfalen_24.11.2017_-_15_A_1812-16.doc