Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter,

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Bei Ablehnung der Berücksichtigung durch die Finanzverwaltung: Fall offenhalten bis über die Revision beim BFH entschieden ist.

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http://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Berlin-Brandenburg_3-K-313017_Erschliessungsbeitraege-fuer-Strassenausbaumassnahmen-sind-nicht-als-Handwerkerleistungen-steuerlich-absetzbar.news25267.htm