Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter,

der von Ihnen gewählte Beitrag kann durch Anklicken auf einen der folgenden Links in einem neuen Fenster geöffnet werden

Genehmigung zur Übernahme durch Herrn Göbel Stellv. Chefredakteur iww Institut v. 04.05.2016.

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Hier ein weiterer Beitrag (iww-Institut, Würzburg, aus der neuen Beitragsreihe "SSP Steuern sparen professiuonell" s. unter www.ssp.iww.de

Hier vor allem weitere Urteile/Rechtsprechung zum häufigen Versuch der Finanzämter den Abzug von STRABS-Kosten nicht anzuerkennen.

Viel Erfolg bei der Geltendmachung!!

§ 35a EStG STRABS-Kosten absetzen