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Banken können ihre AGBs nicht länger einseitig ändern und dann das Schweigen einer Kundin oder eines Kunden als Zustimmung werten. So eine „fingierte Zustimmung“, wie der BGH das nennt, ist ungültig.

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Hier jetzt das Urteil: BGH Urteil vom 27.04.2021 Az XI ZR 26/20

Der_Bundesgerichtshof_-_Presse___Pressemitteilungen_-_Zur_Unwirksamkeit_von_Klauseln_die_die_Zustimmung_des_Kunden_bei_einer_Änderung_der_AGB_der_Bank_fingieren.pdf

BGH_weist_Banken_in_die_Schranken___Verbraucherzentrale_Bundesverband.pdf

Der_Bundesgerichtshof_kippt_die_Klauseln_zu_automatischen_Gebührenerhöhungen_bei_Girokonten_BGH_Urteil_vom_27.04.2021_Az.pdf

BGH-Urteil__Bankgebühren_ungültig__Steuerserie__Außergewöhnliche_Belastungen_.pdf