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Die unterschiedliche Behandlung von Negativzinsen bei Unternehmen (absetzbar) und Privatpersonen ( nicht absetzbar) ist absolut nicht akzeptabel. Der Hinweis des FiMin, dazu sei der Sparerpauschbetrag vorhanden, ist der typische Einwand, um die Verluste bei der Anerkennung für Privatpersonen zu vermeiden. Die Negativzinsen müssten als Verwaltungskosten des Kontos als Werbungskosten anerkannt werden. Die unterschiedliche Behandlung stellt eine willkürliche Auslegung der Anerkennung von Negativzinsen als Belastung dar.

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https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/frag-den-mohr/kann-ich-negativzinsen-von-der-steuer-absetzen-17396478.html