In den meisten bayerischen Kommunen werden die ihnen zustehenden Gewinnanteile der Sparkassen (Gewinnanteile der Träger) nicht von den Sparkassen abgefordert. Dies geschieht mit Hilfe des Verwaltungsrates der Sparkassen in denen auch Stadträte sitzen. Diese nichtabgeforderten Gewinne (trotz hoher Schulden) stellen eine rechtswidrige Beihilfe und einen Wettbewerbsverstoß nach EU-Recht dar. Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat im März 2019 eine Prüfung hinsichtlich der Problematik staatlicher Beihilfen an Banken eingeleitet. Wir haben dem EuRH umfangreiche Unterlagen zu diesem Vorgang zugeleitet.

Das offensichtliche Desinteresse von Stadträten zum Nachteil des kommunalen Haushalts und damit den Bürgern zeigt das unverständliche Verhalten von Stadträten in Würzburg - s. Anlage!

 

Stadträte-WÜ-Verweigerer-Liste