Email an die Zoom-Redaktion von Dr. Rainer Gottwald, Mitglied im Sprecherrat der BIBN:

Landsberg, den 28.5.2020
 
Erhebung von Strafzinsen durch Kreditinstitute - Verstoß gegen EZB-Vorschrift!
 
Liebes Zoom-Team,
 
in der Sendung vom 27.5.2020 habt Ihr kurz erwähnt, dass die EZB die Strafzinsen (von 0,4%) auf 0,5% erhöht hat. Das ist sehr irreführend. Die EZB hat im September 2019 zwar den Zinssatz auf 0,5% erhöht, gleichzeitig aber einen gewaltigen Freibetrag eingeführt. Er beträgt das 6fache des Eigenkapitals. Damit muss fast kein Institut mehr Strafzinsen an die EZB abführen.
 
Es ist uns rätselhaft, warum die Existenz des Freibetrags nicht in der Öffentlichkeit bekannt ist. Ihr habt es ja auch nicht gewusst.
 
Jedenfalls verlangen die Kreditinstitute nach wie vor Strafzinsen von ihren Kunden und stecken sie in die eigene Tasche.
 
Diese Tatsache könnt Ihr anhand der beigefügten Unterlagen leicht nachvollziehen:
 
1. Anschreiben an Sie (Strafzinsen-Verstoss-gegen-EZB-Vorschrift.pdf)
2. Pressemitteilung der EZB am Vormittag des 12.9.2019
3. Pressemitteilung der EZB am Nachmittag des 12.-9.2019 (auf der Rückseite sind die Kontaktdaten des Pressesprechers der EZB - bitte unbedingt kontaktieren!!)
4. Schreiben einer Sparkasse wegen der Erhöhung der Strafzinsen
5. Berechnung des "Verwahrentgelts" durch die gleiche Sparkasse
6 Berechnung der Strafzinsen für die Sparkasse Neu-Ulm nach alter Vorschrift und nach neuer Vorschrift
 
Bitte kümmert Euch um diese Affäre. Von diesen Strafzinsen sind nämlich vor allem die Gemeinden, Städte und Landkreise betroffen, die ihre Rücklagen bei ihrer Sparkasse deponiert haben. In einer Zeit wie jetzt mit wegbrechenden Einnahmen kommen nochmals vermeidbare Ausgaben durch die Entrichtung von Strafzinsen auf Kommunen usw. zu.
 
Herzlichen Dank
PS: Ihr könnt mich gerne kontaktieren
 
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Hier ist noch die Meinung eines renommierten Professors der Bankbetriebswirtschaftslehre zu diesem Skandal:

"Zum Verwahrentgelt: Es ist geradezu pervers, wenn die Sparkasse ein "Verwahrentgelt für ein Guthaben" des Kunden erhebt. Es gehört doch zum normalen Bankgeschäft, dass ein Konto auf Guthaben-Basis geführt wird. Dieses Geld steht der Sparkasse zur Verfügung, um Aktivgeschäfte zu betreiben. Bei der ... werden über 70% der Aktiva über derartige Guthaben der Kundschaft finanziert. Und dafür sollen die Kunden mit Guthaben nochmals zur Kasse gebeten werden. Da kann man nur sagen: Der Irrsinn hat Methode und die Sparkassen haben das richtige Maß für Anstand und Redlichkeit völlig aus den Augen verloren."

2019-09-12-Negativzinsen-Vormittag.pdf

2019-09-12-Negativzinsen-Nachmittag.pdf

2020-04-29_-_Schreiben_von_Sparkasse_-_Änderun.pdf

2020-04-29_-_Anhang_-_Berechnung_des_Verwahrentgeltes.pdf

Strafzinsen_Sparkasse_Neu-Ulm.pdf