Sehr geehrter Herr Ruhkamp (EZB),
 
am 24.2.hatte ich einen Brief zu den Strafzinsen geschickt. Grund war die Irritation in der Öffentlichkeit wegen der neuen Freigrenze für die Negativzinsen.
Diesen Brief habe ich auch an die BaFin geschickt. Von dort bekam ich am 4.3.2020 eine Antwort. Sie ist beigefügt (Bafin-2020-03-04.pdf).
Allerdings ist die Antwort äußerst unbefriedigend. Wir haben den Eindruck, dass die BaFin ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen will. Wir haben deshalb einen entsprechenden Antwortbrief an die BaFin geschrieben.
Sie erhalten daher das Mail von heute an die BaFin.
Hoffentlich können Sie die Angelegenheit noch heilen.
 
Ihr
Rainer Gottwald
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BaFin-2020-03-09.pdf

Bafin-2020-03-04.pdf

Strafzinsen-FFB-Süddeutsche_Zeitung-2020-03-05-1.pdf
(https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/geldeinlagen-es-bleibt-beim-negativzins-1.4831332)

Strafzinsen-Sparkasse-Fürstenfeldbruck-1.pdf