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Von Klaus Wiendl

Die Einspruchsfrist gegen die Urteile lief um Mitternacht ab. Nun könnte
es zu einer Neuauflage des Prozesses kommen. Denn sowohl die
Staatsanwaltschaft wie auch Georg Bromme haben Revision eingelegt.

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Bromme und Jakob Kreidl wurden vor einer Woche verurteilt. Wird der
Prozess nun nochmal aufgerollt? / © Peter Kneffel, dpa

Vor einer Woche wurden Ex-Sparkassen-Chef Georg Bromme, Miesbachs
ehemaliger Landrat Jakob Kreidl und Brommes Nachfolger Martin Mihalovits
zu unterschiedlichen Strafen verurteilt. Bromme bekam wegen Untreue in
20 Fällen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von 18 Monaten, Kreidl elf
Monate auf Bewährung wegen Untreue in sieben Fällen und der amtierende
Sparkassen-Vorstandsvorsitzende seit April 2012, Mihalovits, wegen
Beihilfe zur Untreue eine Verwarnung. Der Vorsitzende der Kammer,
Alexander Kalomiris, meinte nach seiner Urteilsbegründung noch, „man
kann sich überlegen, ob man angesichts der Strafbemessung, die die
Staatsanwaltschaft gefordert hatte, hier noch Anlass sieht, Einspruch zu
erheben“.


     Ungewissheit über das Verfahren gegen Ex-Verwaltungsräte

Doch die Staatsanwaltschaft sieht weiterhin Klärungsbedarf. Sie legte
nun gegen die drei Urteile von Kalomiris Einspruch ein. Auch Brommes
Verteidiger Robert Jofer will nun eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofs, während Kreidls Anwalt nach dem Richterspruch keinen
Hehl daraus machte, mit dem Urteil einverstanden zu sein. Somit wird
auch fraglich, ob Bromme und Kreidl ihre festgesetzten 300
beziehungsweise 200 Sozialstunden ableisten müssen. Nach Auskunft von
Pressesprecher Florian Gliwitzky müssen nun die Rechtsführer beider
Parteien ihre Rechtsmittel innerhalb einer Woche begründen. Dann
éntscheide der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, ob er den Rechtsmitteln
beitrete. Wenn ja, müsse der BGH einstimmig sein Urteil über die weitere
Vorgehensweise beschließen. Doch Gliwitzky schränkt ein: “Die wenigsten
Revisionen haben Erfolg”.

Mit der Revision bleibt unklar, ob und wann das abgetrennte Verfahren
mit den sechs Verwaltungsräten der Kreissparkasse
<https://tegernseerstimme.de/was-erwartet-rzehak-bierschneider-und-co/>
verhandelt wird. Kürzlich wurde noch spekuliert, dass es ein
Rechtsgespräch für Wolfgang Rzehak und Co. bereits am 24. April geben
könnte. “Eine Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens ist noch
nicht getroffen”, so Gliwitzky. Das Gericht müsse nun klären, “wie es
weitermacht”. Denkar sei laut Glwitzky ein “kurzer Strafbefehl” der
Staatsanwaltschaft. Damit bliebe den Angeklagten erspart, “ins Licht der
Öffentlichtkeit gezerrt zu werden”.

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