Vor und nach dem Grundsteuer-Reformgesetz haben viele Kommunen, nicht nur in Bayern, die Hebesätze für die Grundsteuer B z.T. drastisch erhöht. Vielleicht in vorausschauender Überlegung? Obwohl die Ausgestaltung der GrSt noch gar nicht in allen Punkten geklärt ist und die Bundesländer z.T. die Länderöffnungsklausel nutzen wollen, werden Tatsachen geschaffen. Dabei werden Hebesatzerhöhungen z.T. mit der Begründung "Kompensation für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge" beschlossen. Ist der Grund für die Anpassung aber weggefallen, weigern sich die Kommunen die Erhöhung des Hebesatzes zurückzunehmen. Die zusätzliche Belastung der Bürger ist der Politik/Verwaltung völlig egal.

Ein typisches Beispiel ist die Stadt Würzburg. Sehen Sie dazu die abgeschmetterten Anträge auf Rücknahme durch Stadträte/Parteien.      - wen -

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Antrag168-19_Spatz_Graf_Schlossareck_Ruecknahm.pdf

Antrag216-19_Weber_Wohlfart_Kluender__Grundste.pdf